Informationspflicht §18 ElektroG

  1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
    Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, entsprechende Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Sind zusätzlich nicht fest verbaute Batterien oder Akkus im Produkt enthalten, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt werden.

  2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
    Besitzer von Elektroaltgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, um so eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sicherzustellen. Unter nachfolgendem Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
  3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

  4. Datenschutz
    Hinweis: Für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich.

  5. WEEE-Registrierungsnummer
    Unter Registrierungsnummer DE36499444 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektronikgeräten und Batterien registriert

 

Letzte Aktualisierung: 15.06.2023